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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 | ProMedical Fahrten

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Beförderungsleistungen der Firma ProMedical Fahrten (Inhaber: Mekonen Beraki Fatiwi, Vatterstr. 55, 60386 Frankfurt am Main, nachfolgend „Dienstleister“ genannt).

Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Krankenfahrten (z. B. Fahrten zu Dialysebehandlungen, Therapien, Arztpraxen oder Krankenhausaufenthalten) für sitzende Personen, Rollstuhlfahrer sowie liegende Transporte. Eine medizinische Notfallversorgung oder Rettungsdienstleistung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags.

§ 2 Buchungsprozess und Zustandekommen des Vertrags

WICHTIGER HINWEIS ZUM BUCHUNGSABLAUF:

Das Absenden des Online-Buchungsanfrage-Formulars auf der Website stellt lediglich ein unverbindliches Angebot des Kunden zur Durchführung einer Krankenfahrt dar.

  • Eingangsbestätigung: Direkt nach dem Absenden des Formulars erhält der Kunde eine automatische E-Mail über den Eingang der Anfrage. Diese E-Mail dient lediglich der Information und stellt ausdrücklich keine verbindliche Annahme oder Buchungsbestätigung der Fahrt dar.
  • Vertragsschluss (Zweite E-Mail): Der Vertrag über den Transport und die feste Terminreservierung kommt erst dann zustande, wenn der Dienstleister die Anfrage manuell geprüft, Kapazitäten freigegeben und dem Kunden eine zweite, separate Bestätigungs-E-Mail geschickt hat.
  • Online-Kundenportal: Mit der Bestätigungs-E-Mail erhält der Kunde Zugang zu einem personalisierten Online-Buchungsportal ("Buchung verwalten"). Über diesen gesicherten Link kann der Kunde seine gebuchten Termine einsehen sowie Änderungs- oder Stornierungsanfragen an den Dienstleister übermitteln.
  • Ohne die finale Bestätigung besteht kein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung eines Fahrzeugs oder Durchführung des Transports.

§ 3 Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten)

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Mitwirkungspflichten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:

  • Pünktlichkeit: Der Fahrgast hat zum vereinbarten Abholzeitpunkt abholbereit am vereinbarten Ort (z. B. an der Wohnungstür oder am Empfang) bereitzustehen. Eventuelle Wartezeiten, die durch Verspätung des Fahrgasts entstehen, können in Rechnung gestellt werden.
  • Ärztliche Verordnungen: Sofern eine Abrechnung über die Krankenkasse gewünscht ist, ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstleister die vollständig ausgefüllte und vom Arzt unterschriebene „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) sowie – falls gesetzlich erforderlich – die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse vor Fahrtantritt vorzulegen.
  • Liegen diese Dokumente bei Fahrtantritt nicht vor, ist der Dienstleister berechtigt, den Transport als Selbstzahler-Fahrt direkt mit dem Kunden abzurechnen.

§ 4 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

Der Dienstleister haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Verkehrsbedingungen & Höhere Gewalt: Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Verzögerungen der Abholung oder der Ankunftszeit, die auf unvorhersehbare Verkehrssituationen (z. B. Staus, Verkehrsunfälle, Straßensperrungen), Witterungsverhältnisse, Fahrzeugpannen oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.
  • Haftung für Folgeschäden: Aus Verzögerungen resultierende Folgeschäden des Kunden (z. B. verpasste Arzt- oder Dialysetermine, daraus resultierende Behandlungsausfälle, verpasste Anschlusszüge oder Flüge) sind von der Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen, sofern dem Dienstleister nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
  • Haftungsgrenzen: Die Haftung für Sachschäden ist auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung des Dienstleisters begrenzt.

§ 5 Stornierungsbedingungen und Ausfallentschädigung

  • Stornierungsfristen: Fahrtabsagen oder Änderungen müssen dem Dienstleister spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin mitgeteilt werden.
  • Online-Verwaltung: Stornierungs- und Änderungsanfragen können bequem über das Online-Kundenportal gestellt werden. Aus organisatorischen Gründen wird das Online-Portal 24 Stunden vor dem ersten Fahrtantritt gesperrt.
  • Kurzfristige Änderungen: Für Absagen oder Änderungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin ist zwingend eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Dienstleister erforderlich.
  • Ausfallentschädigung: Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Fahrgast zum vereinbarten Zeitpunkt nicht am Abholort, ohne dass die Fahrt rechtzeitig storniert wurde, behält sich der Dienstleister das Recht vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 80 % des voraussichtlichen Fahrpreises (bzw. den Mindestsatz der jeweiligen Beförderungsart bei Selbstzahlern) in Rechnung zu stellen.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Abrechnung

  • Abrechnung mit Krankenkassen: Liegt eine gültige ärztliche Verordnung vor und ist die Fahrt von der Krankenkasse genehmigt, rechnet der Dienstleister direkt mit der Kasse ab. Der Kunde hat die gesetzliche Zuzahlung (Eigenanteil von in der Regel 10 %, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt) direkt beim Fahrer bar zu entrichten, es sei denn, er legt einen gültigen Befreiungsausweis vor.
  • Selbstzahler: Bei Selbstzahler-Fahrten ist der vereinbarte Fahrpreis nach Durchführung der Fahrt bar oder per Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

§ 7 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.